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65,06 € |
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+2,74 % |
17.04/17:35 |
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WKN |
Jahreshoch |
Jahrestief |
| DE0006048432 |
604843 |
- € |
- € |
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Henkel will gegen Entscheidung der französischen Kartellbehörde klagen 08.12.2011
aktiencheck.de
Düsseldorf (aktiencheck.de AG) - Der Konsumgüterkonzern Henkel AG & Co. KGaA (ISIN DE0006048432 / WKN 604843) hat die Entscheidung der französischen Kartellbehörde zur Kenntnis genommen, mehrere internationale Waschmittelhersteller aufgrund von Kartellverstößen in Frankreich in einem Zeitraum von 1997 bis 2004 mit Bußgeldern zu belegen, allerdings ist das Unternehmen weder mit dem Bußgeld noch mit der rechtlichen Bewertung einverstanden.
Henkel erwartet keine Auswirkungen auf die Prognose für das Geschäftsjahr 2011 oder die Finanzziele 2012. Zudem ist der Konzern entschlossen, gegen diese Entscheidung zu klagen. Dafür werden mehrere Gründe angeführt.
Während des gesamten Prozesses hat Henkel umfangreich mit den Kartellbehörden kooperiert. Henkel hat nach der Aufdeckung der Verstöße im Jahr 2008 die Behörden umgehend informiert. Auch hatte Henkel den Behörden aufgrund seiner eigenen unternehmensinternen Untersuchungen wesentliche Informationen geliefert, die dazu beigetragen hatten, den relevanten Sachverhalt in Frankreich nachzuweisen. Zudem hatte Henkel als erstes Unternehmen die europäische Dimension des Falls offengelegt. Trotz dieser umfangreichen und wahrheitsgemäßen Kooperation und entgegen den Prinzipien der Kronzeugenregelung, die im französischen und europäischen Kartellrecht verankert sind, wurde Henkel mit einem beträchtlichen Bußgeld belegt, womit das Unternehmen nicht einverstanden ist.
Henkel ist der Meinung, dass der Fall in Frankreich in direktem Zusammenhang mit den von der Europäischen Kommission am 13. April, 2011, geahndeten Kartellverstößen steht, für die Henkel volle Bußgeldfreiheit gewährt wurde. Die Europäische Kommission verfolgte damals Kartellverstöße bei Vollwaschmitteln in verschiedenen westeuropäischen Ländern einschließlich Frankreich, überließ es jedoch der französischen Kartellbehörde bestimmte, in Frankreich umgesetzte wettbewerbswidrige Praktiken ihrerseits zu ahnden. Henkel ist der Meinung, dass diese Praktiken als eine zusammenhängende Tat zu sehen sind und dass die heute veröffentlichte Entscheidung daher nicht die richtige rechtliche Bewertung trifft.
Die Henkel-Aktie schloss heute im Xetra-Handel bei 43,79 Euro (-0,03 Prozent). Im Frankfurter Handel notierte die Aktie zuletzt bei 43,70 Euro (-0,03 Prozent). (08.12.2011/ac/n/d)
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